Der Lehrer

Das Ereignis

Bei meiner Tätigkeit als mobile Krankenpflegerin betrat ich eine Wohnung eines Patienten in Wien, der nach einer Hauttransplantation täglich den Wundverband gewechselt bekommen musste. Der Mann beschwerte sich lautstark über eine Kollegin türkischer Herkunft, die ein Kopftuch trägt. Er wirkte gebildet, war ein pensionierter Gymnasiallehrer. Trotz zahlreicher Beschwichtigungsversuche meinerseits ließ er sich nicht beruhigen. Er behielt sein ausfallendes Verhalten bei, schimpfte und lästerte über meine Kollegin, die ich persönlich gerne mochte. Er schrie, dass Moslems intolerant seien, diskriminierend und frauenfeindlich, gehirngewaschen, unselbstständig denkend, dumm und leicht zu manipulieren.

Schließlich stellte sich heraus, dass der Patient selbst homosexuell war und sich durch den Islam diskriminiert fühlte.

Mein Schock vollzog sich nicht, weil der Patient über den Islam schimpfte, sondern als er anfing, meine Kollegin persönlich zu beleidigen. Zu Beginn seiner Tiraden dachte ich noch, dass jeder Mensch ein Recht auf eine eigene Meinung hat. Aber als er so die Kontrolle verlor und immer angriffiger wurde, fühlte ich mich plötzlich selbst angegriffen. Er erzählte, dass er den Koran gelesen habe und der Meinung sei, dass er als Homosexueller dem Koran zu Folge kein Recht hatte, zu leben. Ich versuchte zu erklären, dass die Religionszugehörigkeit meiner Kollegin keine Attacke auf ihn als Person darstellte und er sie nicht persönlich nehmen sollte. Ich verteidigte meine türkische Kollegin, versicherte, dass sie gut integriert sei, nie etwas Negatives gegen Homosexuelle geäußert hatte und ohne einen Unterschied zu machen, Personen unterschiedlicher kultureller Hintergründe pflegte und betreute. Ich legte weiter dar, dass sie keinen Job finden und behalten könne, wenn ihre Religionszugehörigkeit Einfluss auf ihre Arbeit als Diplomierte nehmen würde.

Die Situation eskalierte. Der Patient fühlte sich missverstanden, war verletzt. Ich konnte nicht sachlich mit ihm diskutieren.

1. Soziale Identitäten der beteiligten Personen
  1. Mobile Krankenschwester:

Österreicherin; 29 Jahre alt; für alle Religionen offen, glaubt an Gott, beschreibt sich aber nicht als religiös; politisch liberal; arbeitet als diplomierte Krankenschwester in der mobilen Pflege und Betreuung bei einer gemeinnützigen Organisation, die Pflege und soziale Dienste anbietet

  1. Der Patient

Österreicher; circa 60 Jahre alt; Atheist; eher linke politische Positionierung; homosexuell; Orientierung an Respekt, Akzeptanz und Gleichberechtigung; früherer Gymnasiallehrer (hohe Schulbildung, Universitätsabschluss), jetzt pensioniert. Hatte eine Hauttransplantation und benötigt tägliche Pflege an seinem rechten Bein.

  1. Die türkische Kollegin

In der Türkei geboren, arbeitet und lebt aber schon seit einiger Zeit in Österreich. Weiblich, circa 40 Jahre alt, Muslimin; politische Orientierung ist unbekannt; trägt dunkle Kleidung, einen Schleier und zieht bei ihrer Arbeit als mobile Krankenschwester nicht viel Aufmerksamkeit auf sich.

2. Setting und Kontext

Der Vorfall ereignete sich in der Wohnung des Patienten. Die Wohnung war recht groß, mit vielen Büchern, modernen Möbeln und Audio-Geräten. Sie machte einen sauberen Eindruck, und da viel Licht in die Zimmer drang, war es hell und farbenfroh. Der Patient lebte allein; es gab keine Anzeichen dafür, dass noch jemand in dem Apartment wohnte. Ansonsten war auch niemand in der Wohnung präsent, als sich der Vorfall ereignete.

Mobile Pflegekräfte pflegen PatientInnen in deren Wohnungen. Sie arbeiten in der Regel alleine, doch verschiedene Pflegekräfte teilen eine/-n Patienten/-in. Entweder arbeiten sie in Schichten oder einE KrankenpflegerIn pflegt den/die Patienten/-in in der einen Woche und in der darauffolgenden Woche einE andereR, je nach Terminplan und Arbeitszeit.

Diskriminierung von Homosexuellen in unterschiedlichen Lebensbereichen hat eine lange Tradition in Österreich. Im Lauf des 20. Jahrhunderts waren Homosexuelle oft von Gewalt und Verfolgung betroffen. In den 1970er Jahren begann die Entkriminalisierung von Homosexualität; Antidiskriminierungsgesetze wurden 2004 im Kontext von EU-Gesetzgebung verabschiedet. Bis zum heutigen Tag werden Homosexuellen in Österreich nicht alle Rechte und Schutzmechanismen zugestanden, die Heterosexuellen gewährt werden. Dennoch erzielte anhaltender politischer Aktivismus zahlreiche Erfolge im Kampf um gleiche Rechte, nahm Einfluss auf öffentlichen Diskurs und verringerte die Akzeptanz für negative Einstellungen gegenüber Lesben und Schwulen. Neben konservativen und politisch rechten Kräften, vertreten vor allem weite Teile der katholischen Kirche in Österreich eine anti-homosexuelle Geisteshaltung.

Eine der größten MigrantInnengruppen in Österreich bilden Menschen, die aus der Türkei eingewandert sind. Zugleich handelt es sich bei türkischen MigrantInnen auch um eine stark abgewertete Bevölkerungsgruppe, denen eine Vielzahl negativer Stereotype zugeschrieben werden. Darunter etwa das Bild großer türkischer Familien, die nach Österreich auswandern, um von Sozialleistungen zu profitieren, aber nicht bereit sind, die deutsche Sprache zu lernen und sich in die österreichische Gesellschaft zu integrieren – „Parallelgesellschaften“ gilt in diesem Zusammenhang als geflügeltes Wort. In verhetzenden Darstellungen türkischer ÖsterreicherInnen fungieren Minarette und Schleier als Symbole, den Islam auf negative Art und Weise zu repräsentieren und mit Separatismus und Ablehnung liberaler Werte gleichzusetzen.

3. Emotionale Reaktion

Die Krankenschwester war zu allererst überfordert und hilflos; sie konnte die Situation nicht beruhigen. Sie hatte kein Verständnis für die anhaltenden Tiraden des Patienten. Sie fühlte sich persönlich angegriffen und sah sich gezwungen ihre türkische Kollegin, aber auch sich selbst zu verteidigen. Dadurch wurde sie in eine Vermittlerrolle zwischen dem Patienten und ihrer türkischen Kollegin, die nicht einmal anwesend war, gedrängt.

4. Dahinterliegende Werte, Normen, Repräsentationen, Vorstellungen, Vorurteile der EIGENEN PERSON: Referenzrahmen der Person, die den Schock erlebt hat

Für die Erzählerin stellt das Recht eines jeden Menschen, die eigene Meinung zu äußern, einen hohen Wert dar, solange dabei keine Grenze überschritten werden. Die verbale Attacke einer Frau aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit ist ihrer Meinung eine Grenzüberschreitung, während eine generelle Kritik der Religion für sie akzeptabel ist. Hier zeigt sich ihre Orientierung an individueller Freiheit: die Handlungsfreiheit von Personen begrenzt sich nur durch die Handlungsfreiheit anderer Personen. Jeder Mensch kann frei handeln, insoweit er/sie keinem/-r anderen Schaden zufügt. Diese Vorstellung ist eine grundlegende Maxime liberaler Gesellschaften, verbunden mit Idealen wie Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt. Die Maxime ist mit der Aufklärung verbunden. Mit ihr ist eine implizite Hierarchisierung von Ratio und wissenschaftlichem Denken über religiöse Vorstellungen, die untergeordnet werden, verbunden.

Während der Patient das Recht auf seine eigene Meinung zum Islam hat, hat die Kollegin die gleiche Freiheit, einer anderen Meinung zu dieser Religion zu sein (auch was das Tragen von bestimmter Kleidung angeht), solange es keinen (negativen) Einfluss auf ihre Arbeitsleistung hat.

Es ist inakzeptabel, einen Menschen wegen dessen Religionszugehörigkeit zu beleidigen. Dasselbe gilt für die Abwertung von Menschen auf Basis ihrer sexuellen Orientierung.

Multikulturalität: Die Erzählerin hält an einer pluralistischen Sicht fest, der zu Folge die religiösen Vorstellungen von Gesellschaftsmitgliedern miteinander kollidieren können, ohne Einfluss darauf zu haben, wie diese Personen miteinander interagieren. In diesem Sinne orientiert sie sich an Toleranz und Akzeptanz von verschiedenen Glaubens-und Wertesystemen. Gleichzeitig behauptet die Krankenschwester, dass ihre Kollegin „gut integriert“ sei. Das dokumentiert, dass sie sehr wohl findet, es gebe dominante, soziale Regeln, an die sich Personen, die in Österreich leben, anzupassen haben. Während jedes Individuum dazu berechtigt ist, seine eigenen Ansichten zu haben, sollte das Verhalten mit einer spezifischen Form der sozialen Organisation im Einklang stehen.

Individualismus: Ein Individuum soll nicht durch Einstellungen und Merkmale beschrieben werden, die der Gruppe, die es angehört, zugeschrieben werden. Vielmehr sollte jede Person entsprechend ihrer individuellen Handlungen wahrgenommen werden. Dadurch bringt die Erzählerin außerdem zum Ausdruck, dass man mit Verallgemeinerungen und Stereotypen vorsichtig sein soll. Sie regt sich nicht weiter über die inhaltlichen Aussagen des Patienten über den Koran auf, sondern eher darüber, dass diese Aussagen auf die Kollegin übertragen werden, nur weil sie Muslimin ist.

Interessanterweise hat aber auch die Erzählerin stereotype Erwartungen, die sie an den Patienten richtet: nämlich, dass dieser tolerant sein muss, da er selbst einer Minderheit angehört. Außerdem denkt sie, dass er als gut ausgebildete Person, keine Klischees gegenüber Minderheiten haben sollte.

Unterscheidung zwischen privatem und öffentlichem Selbst: Das Privatleben einer Person (z.B. persönliche, religiöse Ansichten) darf keinen Einfluss auf das Verhalten im Berufsleben haben. Doch das Privatleben von berufstätigen Personen sollte auch vor Urteilen, Kritik und Attacken geschützt werden.

Solidarität mit KollegInnen: Die Krankenschwester empfindet die Notwendigkeit, ihre Kollegin wegen den ungerechten Beleidigungen zu verteidigen. Da der Patient sich nicht beruhigt und die Kollegin weiter beleidigt, fühlt sich die Krankenschwester selbst angegriffen. Sie möchte gerne, dass es bei der Arbeit harmonisch zugeht und hat das Bedürfnis als Mediatorin zwischen der Kollegin und dem Patienten zu agieren. Sie hätte ihn auch weiter schimpfen lassen können. Dies könnte auf eine Präferenz hinweisen, aktiv gegen Ungerechtigkeit Stellung zu beziehen.

5. Welches Bild der anderen handelnden Person (oder Personengruppe) entsteht abgeleitet aus der Analyse von Punkt 4?

Negative Beurteilung des Patienten und der Art und Weise wie er seine Gefühle zum Islams zum Ausdruck bringt, in dem er eine Person, die mit ihm arbeitet, beleidigt; unlogisch, weil er eine ganze Religion angreift; aggressiv;

6. Dahinterliegende Werte, Normen, Repräsentationen, Vorstellungen, Vorurteile der ANDEREN PERSON: Referenzrahmen der Person (oder Personengruppen), die den Schock “ausgelöst” hat (haben)

Die Werte, an denen der Patient festhält, sind folgende:

  • Sexuelle Freiheit und Gleichberechtigung aller Menschen unabhängig von Geschlecht und sexueller Orientierung
  • Toleranz
  • Bildung

Der Patient expliziert, Toleranz und Gleichberechtigung hochzuhalten. Dieser Position läuft aber sein Verhalten zuwider, weil er MuslimInnen auf Basis ihrer Religionszugehörigkeit abwertet und sie auf stereotype Art und Weise darstellt. Während er für einen allgemein gültigen Begriff von Toleranz verschiedener Weltanschauungen argumentiert, wählt er selbst, welche Weltanschauungen er akzeptiert und welche nicht. Somit schätzt er den Wert der sexuellen Freiheit stärker als den der Religionsfreiheit. Seine Form der Charakterisierung von Religiosität assoziiert diese mit Analphabetismus und frühzeitlichen Gesellschaften. Dagegen interpretiert er seine Weltsicht als erhaben und positioniert westliche, säkulare Gesellschaften an der Spitze sozialen Fortschritts. Seine Weltsicht ist mit Bildung, Gleichberechtigung der Geschlechter, sexueller Gleichheit, Autonomie und Toleranz verbunden – und ist seiner Meinung nach mehr wert als die islamische Weltanschauung. Demzufolge müssen die Werte des westlichen, säkularen Liberalismus an andere Gesellschaften weitergegeben werden.

Er behauptet, alle nötigen Informationen zum Islam gelesen zu haben und unterstützt damit seine eigene Orientierung an Bildung. Er behauptet, dass seine Anschuldigungen rational begründet sind.

Die Logik seiner Argumentation beruht darauf, Identitätsgruppen gegeneinander zu positionieren: MuslimInnen gegen Homosexuelle. Der er der Gruppe der Homosexuellen angehört, fühlt er sich von MuslimInnen schlecht behandelt. Und da die Kollegin Muslimin ist, greift er sie für all das an, was er am Islam negativ findet. Dieser Logik zufolge reicht es aus, dass die Kollegin Muslimin „ist“, damit er das Gefühl hat, aufgrund eines Kernelements seiner Identität diskriminiert zu werden – in seinem Fall ist das die Homosexualität.

7. Ableitung von Empfehlungen: Welche generellen Probleme zeigen sich anhand des Ereignisses im Hinblick auf die berufliche Praxis oder den Umgang mit Differenzen in interkulturellen Situationen? Welche Handlungsempfehlungen können wir für die Praxis aussprechen?
  1. Arbeit in der mobilen Pflege und Betreuung durchbricht die Trennung von Öffentlichkeit und Privatheit

Öffentlichkeit und Privatheit werden als getrennte Sphären angesehen, die sich hinsichtlich der darin vollbrachten Tätigkeiten, der typischen Beziehungsformen und Verhaltensmuster unterschieden. Mobile Pflege und Betreuung durchbricht diese Trennung, weil es sich um eine berufliche Tätigkeit (öffentlich) handelt, die bei den jeweiligen PatientInnen zuhause (privat) stattfindet. Durch diese Art der Pflege und Betreuung ergeben sich Herausforderungen für alle Beteiligten. PatientInnen können das Gefühl haben, dass Außenstehende in ihre Intimsphäre eindringen, weswegen sich die Pflegekräfte an ihre Empfindsamkeiten anpassen sollen. Die Pflegekräfte hingegen betrachten sich nicht als Gäste, sondern als professionelle Fachkräfte, die ihrer Arbeit nachgehen. Folglich müssen die Grenzen zwischen öffentlich und privat auf sensible Art und Weise navigiert werden.

Pflegekräfte müssen vor PatientInnen geschützt werden, die sich daneben benehmen. Gleichzeitig sollte ihnen bewusst sein, dass sich die PatientInnen möglicherweise in ihrer Privatsphäre gestört fühlen.

Die PatientInnen müssen darauf aufmerksam gemacht werden, dass mobile Pflege und Betreuung eine professionelle Praxis ist, auch wenn sie in ihrem eigenen Haushalt durchgeführt wird. Somit können sie nur die professionellen Tätigkeiten bewerten und dürfen die Pflegekräfte nicht so behandeln, als würden sie sie persönlich kennen.

Das Verhalten in diesem Zwischenbereich zwischen öffentlich und privat könnte aus interkultureller Perspektive weiter verkompliziert werden; Menschen unterschiedlicher sozialer und kultureller Hintergründe müssen in einer ambivalenten Zone zusammenarbeiten, in der Verhaltensregeln oft unklar sind. Deswegen muss angesprochen werden,

  • auf welche Weise die Pflegekräfte und die PatientInnen eine persönliche Ebene miteinander herstellen,
  • und wie sie zugleich ihre individuellen Identitäten schützen können, schließlich handelt es sich um einen beruflichen Austausch.
  1. Empfehlungen für die Organisation der mobilen Pflege und Betreuung

Pflege- und Betreuungskräfte sind, dadurch dass sie die PatientInnen zuhause pflegen/betreuen, mit einer Reihe von Herausforderungen konfrontiert und dabei oft auf sich alleine gestellt.  Daher ist der Erfahrungsaustausch über PatientInnen innerhalb des eigenen Teams von großer Bedeutung (Fallsupervision).

Vorfälle mit schwierigen oder unangenehmen PatientInnen müssen umgehend an das ganze Team kommuniziert werden, sodass man sich in Zukunft auf ähnliche Situationen vorbereiten und Strategien erarbeiten kann, wie man mit solchen PatientInnen umgeht. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, den/die spezifische/-n Patienten/-in im Beisein von KollegInnen zu konfrontieren.

Die Möglichkeit, PatientInnen mit KollegInnen zu tauschen, falls eine schlechte Erfahrung gemacht wurde, und den Terminplan anzupassen, kann eine mittelfristige Lösung sein.

Schwierige PatientInnen könnten auch von zwei Pflegekräften besuchen werden.

  1. Interkulturalität und Gruppenlogik

Oft entstehen Konflikte nicht durch spezifische Aktionen von einzelnen Personen, sondern durch das Aufrufen von stereotypen Gruppendarstellungen. Bei diesem Ereignis wird vermutet, dass unterschiedliche Weltanschauungen miteinander in Konflikt geraten, während eine Diskussion über die konkreten Ansichten der interagierenden Personen vermieden wird. Die religiöse Zugehörigkeit der Krankenpflegerin steht für den Patienten stellvertretend für Attacken auf liberale Gesellschaften und sexuelle Gleichberechtigung. Die türkische Krankenschwester hat jedoch nie eine dieser Ansichten zum Ausdruck gebracht, während dem Patienten, je länger er Beleidigungen äußert, Diskriminierung vorgeworfen werden kann. Durch die Fokussierung auf stereotype Gruppendarstellungen, anstatt sich mit den konkreten Personen auseinanderzusetzen, werden Diskriminierung und Vorurteile eher reproduziert als bekämpft.